Baurecht und Wohnbauförderung
Aufgaben
Der Fachdienst 50.2 Baurecht und Wohnbauförderung kümmert sich um die Beachtung der öffentlichen baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Vorschriften. Er befasst sich außerdem mit Wohnraumförderung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Aufgaben aus dem Schornsteinfegerwesen.
Der Fachdienst Baurecht und Wohnbauförderung gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Baurecht
Das Landratsamt Hohenlohekreis ist als untere Baurechtsbehörde zuständig für baurechtliche Verfahren auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Bretzfeld, Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Kupferzell, Mulfingen, Neuenstein, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg und Weißbach.
Die Stadt Künzelsau besitzt die eigene Zuständigkeit für baurechtliche Verfahren, die große Kreisstadt Öhringen ist zuständige Baurechtsbehörde für die Kommunen Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen.
Denkmalschutz
Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen ist Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde. Das Landratsamt Hohenlohekreis ist hierbei für Kulturdenkmale auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Bretzfeld, Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Kupferzell, Mulfingen, Neuenstein, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg und Weißbach zuständig.
Wohnbauförderung, Wohnungseigentum
Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:
- Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird,
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums,
- Erwerb bestehenden Wohnraums (Gebrauchterwerb) zur Selbstnutzung einschließlich erwerbsnaher Modernisierungsmaßnahmen,
- altersgerechter Umbau selbst genutzten Wohnraums (eigenständige sogenannte "Anpassungsförderung", auch als zusätzliche Förderung möglich),
- Ergänzungsförderung für nachträglich zum Haushalt hinzugekommene Kinder (Familienzuwachs)
Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei
- energetischer Optimierung bzw. energetischer Sanierung und/oder
- Barrierefreiheit sowie baulichen Maßnahmen aufgrund schwerer Behinderung und speziellen Wohnbedürfnissen bzw. altersgerechtem Umbau des selbst genutzten Wohnraums.
Die Förderung erfolgt durch zinslose Darlehen und teilweise durch Zuschüsse.
Weiterhin ist der Fachdienst Baurecht und Wohnbauförderung für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz zuständig.