Justiziariat
Das Justiziariat ist die interne Rechtsabteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis. Eine allgemeine Rechtsberatung für natürliche wie juristische Personen außerhalb der Kreisverwaltung ist rechtlich nicht zulässig und wird daher auch nicht angeboten .
Für (allgemeine) Anfragen oder Beschwerden stehen Ihnen daher ausschließlich die Fachämter zur Verfügung.
In die Zuständigkeit des Justiziariats fällt die interne Rechtsberatung der Ämter der Kreisverwaltung sowie der Behördenleitung. Dieses beinhaltet z. B. die Anfertigung von rechtlichen Stellungnahmen zu schwierigen Einzelfällen oder die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen sowie Rechtsvorschriften der Kreisverwaltung.
Des Weiteren vertritt und berät das Justiziariat den Landkreis in ausgewählten Rechtsstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und bei der Verfolgung von Straftaten zum Nachteil des Kreises oder der Mitarbeitenden.