Haushaltsplanentwurf für 2025 vorgestellt
Tagesordnungspunkt zum Thema Neubau Kreishaus abgesetzt
Am Montag, 4. November 2024, hat der Kreistag in der Stadthalle in Niedernhall getagt.
Noch vor Eintritt in die Tagesordnung setzte Landrat Ian Schölzel den geplanten Punkt 3 „Neubau Kreishaus - Baugesuch und Kostenberechnung“ von der Tagesordnung ab, um dem vorhandenen Abstimmungsbedarf unter den Kreisräten mehr Zeit zu geben.
Der erste Teil der Sitzung war den Finanzen gewidmet. Ein Vertreter des Landkreistags Baden-Württemberg informierte allgemein über die prekäre Finanzsituation aller Kreise im Land. Im Anschluss hielt Landrat Ian Schölzel seine erste Haushaltsrede und brachte damit den Planentwurf für das Jahr 2025 ein. Über diesen Entwurf und die Änderungsanträge der Fraktionen und Gruppen wird in der Kreistagssitzung am 18. November beraten.
Mit großer Mehrheit entschied der Kreistag, die Abfallgebühren für das Jahr 2025 um 9,6 Prozent zu erhöhen. Die Preise für die Deponie können konstant gehalten werden. Einstimmig wurde im Anschluss der Bau eines Betriebsgebäudes sowie einer Kalt- und Warmhalle für die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis auf dem Gelände von Deponie und Wertstoffhof Stäffelesrain für insgesamt ca. 5 Mio. Euro beschlossen. Der weiteren Sammlung von Leichtverpackungen mit dem gelben Sack für die nächsten Jahre wurde zugestimmt, wobei im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzepts grundsätzlich überprüft werden soll, welche Alternativen bestehen.
Abschließend wurde jeweils einstimmig die kommunale Holzverkaufsstelle aufgelöst, der Holzvermarktungsorganisation Forstliche Vereinigung Odenwald-Bauland beigetreten, die Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe festgestellt, die Mehrkosten bei der Sanierung der Ausporthalle genehmigt und einer Kooperation mit dem Landkreis Ludwigsburg im Bereich Soziales Entschädigungsrecht zugestimmt.
Informationen zu den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind über das Bürgerinformationssystem abrufbar.
Ergänzung 05.11.2024:
Nachdem zwischenzeitlich Orientierungsdaten des Landes veröffentlicht wurden und es eine Verständigung im Bezug auf Kostenerstattungen des Landes im Bereich des Bundesteilhabegesetzes gab, konnte der Kreisumlagehebesatz vom 35,5 Prozent um 0,5 Punkte auf 35,0 Prozent gesenkt werden.
Nähere Infos finden Sie in der Änderungsliste Haushaltsplanung 2025 (PDF | 50 KB).