Forstliche Förderung
Verschiedene Maßnahmen im Wald können unter bestimmten Vorgaben mit Mitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union bezuschusst werden.
Diese liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Wiederaufforstung, Erstaufforstung, Jungbestandspflege, der Kultursicherung, im Bereich des forstlichen Wegebaus oder der Naturverjüngung.
Umfangreiche Informationen, welche Maßnahmen im Privat- und Kommunalwald in welchem Umfang gefördert werden, sind auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu finden. Hier finden Sie auch die entsprechenden Förderantragsformulare.
Informationen für Waldbesitzende
„Nachhaltige Waldwirtschaft NWW“
Es können ab sofort Anträge zur Wiederbewaldung von Kulturflächen über das Forstamt gestellt werden (Teil F und Teil B der Förderrichtlinie VwV NWW). Ebenso können Sie auch wieder eine Förderung für die Kultursicherung und Jungbestandpflege auf Ihren Waldflächen beantragen (Teil B der VwV NWW).
Die Fördertatbestände „Schadholzaufbereitung“ und „Borkenkäfermanagement“ (Teil F) sind auch in diesem Jahr bis auf weiteres von der Förderung ausgeschlossen.
(Achten Sie darauf, dass Sie nur jeweils neu aus dem Internet abgerufene Formulare für Ihre Antragstellung verwenden. Die PDF-Dateien müssen erst auf Ihrem PC gespeichert und dann dort bearbeitet werden (keine handschriftlichen Einträge). Da eine digitale Übermittlung der Anträge an die Bewilligungsstelle bislang noch nicht möglich ist, werden die Anträge in Papierform mit Ihrer Unterschrift vor Beginn der Maßnahme an das Forstamt geschickt.)
Achtung
Wenn Sie im vergangenen Jahr Pflanzungen, Kultursicherung (Entfernen der Konkurrenzflora) oder Jungbestandspflege in Ihrem Wald durchgeführt haben und noch keinen Verwendungsnachweis bei uns eingereicht haben, sollten Sie das bis spätestens 31. März 2025 nachholen. Die Anträge müssen vollständig unterschrieben und mit Rechnungsbelegen bei uns vorgelegt werden, ansonsten ist keine Auszahlung Ihrer bewilligten Fördersummen mehr möglich.
Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“
Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass der Bund im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) am 23.12.2024 eine neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ veröffentlicht hat. Alle Infos zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz (BfN).
Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 möglich. Eine Antragstellung erfolgt hier nicht über das Forstamt.