Flurneuordnungsamt
Die Flurneuordnung ist ein Dienstleister für den ländlichen Raum. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt und gestaltet die Flurneuordnung den ländlichen Raum nachhaltig.
Es gibt viele Verfahrenstypen
Neben der „klassischen“ Flurneuordnung für die Äcker und Wiesen einer ganzen Gemarkung gibt es auch spezielle Verfahren, wie z. B. zur Dorf-, Reb- und Waldflurneuordnung. Auch werden besondere Unternehmensverfahren bearbeitet und freiwillige Landtausche zur Agrarstrukturverbesserung begleitet. Häufig werden mehrere Ziele in einem „integrierten Verfahren“ zusammengefasst.
Damit werden viele wichtige Ziele verfolgt
Vorrangig ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft. Doch spielen auch weitere Facetten wie Natur- und Artenschutz, Landschaftspflege, Dorfentwicklung, Hochwasserschutz oder Straßenbau eine wichtige Rolle.
Flächendeckung
Eine flächendeckende Planung im gesamten Flurneuordnungsgebiet berücksichtigt alle bedeutsamen Belange. Dies sind neben der Neuordnung und Erschließung der Gemarkung beispielsweise Rückhaltebecken, die Sicherung ökologisch wertvoller Flächen, die Neuanlage von Biotopen, aber auch Ortsgestaltung, Straßen, Radwege, Gewässerrenaturierung und vieles mehr.
Ökologischer Mehrwert
Die Schaffung von neuen Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist Bestandteil aller modernen Flurneuordnungsverfahren. Ökologischer Mehrwert kann auf ganz unterschiedliche Weise erzielt werden: In Dorfflurbereinigungen kann der Ortskern aufgewertete werden, so dass Bauplätze im Ort anstatt auf der „Grünen Wiese“ entstehen. Gewässer und andere eingeengte schützenswerte Flächen erhalten neue, breitere Grundstücke, so dass sie sich natürlich entwickeln können.
Die Eigentümer im Mittelpunkt
Durchführung aus einer Hand
Die Planung, Ausführung und Finanzierung aller Maßnahmen aus einer Hand bietet große Vorteile. Von den ersten Überlegungen zur Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes, über die Bauausführung, die Neueinteilung, die Widerspruchsbearbeitung bis zur Berichtigung von Liegenschaftskataster und Grundbuch werden die Verfahren von einem Team bearbeitet.
Erschließung von Zuschussquellen
Alle Flurbereinigungsverfahren werden mit Zuschüssen zwischen 60 % und 80 % von Bund und Land gefördert. Oft beteiligen sich Gemeinden mit einem freiwilligen Beitrag. Die restlichen Mittel werden von den Grundstückseigentümern aufgebracht. Die Sicherstellung der Finanzierung ermöglicht eine zügige Umsetzung.