Einheitlicher Ansprechpartner
Was ist ein einheitlicher Ansprechpartner?
Der Einheitliche Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW) hat folgenden Status:
Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungsunternehmen (Dienstleistungserbringer) alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer geplanten Tätigkeit notwendig sind.
Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen.