Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Zum 27. Juni 2024 änderte sich das Einbürgerungsgesetzt. Wir sind momentan an der Anpassung der Inhalte auf dieser Seite und bitte Sie noch um ein wenig Geduld. In Kürze werden Sie die aktuellen Informationen auf diese Seite finden. Die Kontaktdaten und Erreichbarkeiten bleiben weiterhin bestehen.
Die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Die Einbürgerung ist nicht nur ein formaler Akt. Vielmehr ist sie eine bewusste Entscheidung, durch die Sie Rechte und Pflichten im Bundesgebiet erwerben. Als deutscher Staatsangehöriger können Sie mitentscheiden und mitgestalten.
Sämtliche Informationen zum Thema Einbürgerung, insbesondere zu den Voraussetzungen, den notwendigen Unterlagen, Kosten, etc. erhalten Sie im Merkblatt zur Einbürgerung (PDF | 1,2 MB).
Hinweis: Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist so komplex, dass hier nur dessen Grundzüge dargestellt werden können. Gerne berät Sie die Einbürgerungsbehörde im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs zu den Voraussetzungen, welche in Ihrem individuellen Fall für eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen müssen.
Das Antragsformular und weitere Formulare finden Sie unter der Formularverwaltung.
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Als Staatsangehörigkeitsbehörde ist das Landratsamt zuständig für folgende Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit & Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Feststellung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Ausstellung von Beibehaltungsgenehmigungen bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- Ausstellung von Negativbescheinigungen (Bescheinigung über den Nicht-Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit)
- Erklärungen über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Zu allen weiteren genannten Staatsangehörigkeitsangelegenheiten berät Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde gerne persönlich.