Liegenschaftskataster, Qualitätssicherung und Service
Beschreibung
Das Vermessungsamt ist Untere Vermessungsbehörde (UVB) nach §7(2) Vermessungsgesetz. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören u.a.:
- die Führung des Liegenschaftskatasters
Gerade im Internet findet man eine Vielzahl von Karten und Verzeichnissen, die aber alle keine Garantie für ihren Inhalt geben. Das Liegenschaftskataster ist das landesweit einzige flächendeckende amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. In Baden-Württemberg werden Informationen zu allen rund 10 Millionen Flurstücken und ca. 5 Millionen Gebäude geführt – Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit seinen rund 230 Millionen Einträgen ist das umfassendste Verzeichnis dieser Art, mit tagesaktuellen Daten. Eine kontinuierliche Fortführung des Liegenschaftskatasters mit allen Veränderungen von Grund und Boden führt zu einer lückenlosen Dokumentation der Entwicklung aller Flurstücke im Land. Die Qualitätssicherung im Vermessungsamt gewährleistet die Zuverlässigkeit aller Liegenschaftsvermessungen, sowohl aus dem eigenen Haus, als auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Das Liegenschaftskataster weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften und die Flurstücksentwicklung auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme. Im Liegenschaftskataster werden Informationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften, die Festlegung der Flurstücksgrenzen, öffentlich-rechtliche Festlegungen sowie Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse geführt.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Durchführung von Liegenschaftsvermessungen.
- Durchführung von Liegenschaftsvermessungen
Hierzu zählen Grenzfeststellungen und Gebäudeaufnahmen.
Um die Festlegung einer Grenze vor Ort zu prüfen, bedarf es einer Grenzfeststellung, bei der die Lage der Grenzzeichen vor Ort mit deren Festlegung im Liegenschaftskataster verglichen wird. Fehlen die Grenzzeichen oder befinden sie sich nicht mehr in der korrekten Lage, werden die Grenzpunkte neu abgemarkt.
Immobilien befinden sich in einem zuvor nie gekannten ständigen Wandel. Sie verändern sich, entstehen neu oder werden abgerissen. Diesen Veränderungen wird durch die Gebäudeaufnahme Rechnung getragen. Trotz oder gerade wegen der Möglichkeiten der modernen Navigation ist es unerlässlich, dass Gebäude korrekt vor Ort eingemessen werden - nur was erfasst ist, kann auch gefunden werden. Es gehört zu den Pflichten als Bauherr, bauliche Veränderungen an Gebäuden anzuzeigen und eine gebührenpflichtige Gebäudeaufnahme vom Vermessungsamt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen zu lassen. - Baulandumlegungen
Zur Bereitstellung von Bauland führt das Vermessungsamt für Kommunen Baulandumlegungen nach §45ff BauGB als Umlegungsstelle durch.
Wenn in Ihrer Gemeinde Maßnahmen zur Umsetzung von Bebauungsplänen anstehen, berät Sie das Vermessungsamt gerne zu den möglichen Optionen. - Der Service im Vermessungsamt erteilt Ihnen gerne Auskünfte über die Daten des Liegenschaftskatasters oder erstellt Auszüge für Nachweise, Bescheinigungen oder für Planungen.
Darüber hinaus ist das Vermessungsamt Dienstleiter für andere Behörden im Landratsamt bei allen Aufgabenstellungen im Bereich Vermessung.
Für interessierte Kommunen bieten wir die Durchführung von Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch zur Schaffung neuer Bauplätze an.
Die Stabstelle GIS im Vermessungsamt entwickelt und betreut HOKis, das interne Geoinformationssystem für das Landratsamt und die angeschlossenen Gemeinden. Darüber hinaus stellt sie allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei das HOKis-Geoportal zur Verfügung, das vielfältige Informationen zu unserem Landkreis bereithält.
Parkplatz
Beim Landratsamtsgebäude, in der Tiefgarage des benachbarten Rathauses (gebührenpflichtig), auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Gebäude B in Richtung Handelshof oder auf dem öffentlichen Parkplatz Wertwiesen (bei der Kocherbrücke).
Anfahrtsbeschreibung
Anfahrt von Norden über BAB A 81 Würzburg-Heilbronn, Autobahnausfahrt Tauberbischofsheim. Von dort auf der B 290 nach Bad Mergentheim, dann über B 19 in Richtung Künzelsau. Anfahrt über die BAB A 6 Heilbronn-Nürnberg, Ausfahrt Kupferzell, dann auf der B 19 nach Künzelsau. Das Landratsamtsgebäude liegt an der Kreuzung Stuttgarter Straße (B 19) / Stettenstraße / Konsul-Uebele-Straße (Alleekreuzung).