Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Beschreibung
Das Veterinäramt nimmt die klassischen Aufgaben der Veterinärverwaltung wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz, aber auch die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes im Hohenlohekreis war.
Im Hohenlohekreis werden in ca. 2200 Betrieben landwirtschaftliche Nutztiere (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Hühner, Puten und Tauben) gehalten.
Das Veterinäramt ist verantwortlich für die Überwachung dieser Tierhaltungen im Hinblick auf Hygiene- und Tierschutzvorschriften, Seuchenvorbeugung und Arzneimitteleinsatz bis hin zur sachgerechten Tierkörperbeseitigung. Schon im Baugenehmigungsverfahren ist das Veterinäramt beteiligt.
Aber auch Tiertransporte, Viehhändler, Reitbetriebe, Heimtierzuchten, Tiergehege, Tierbörsen, Zoos, Zirkusse und Zoohandlungen unterliegen der Kontrolle des Veterinäramtes.
Wird der Verdacht auf schlechte Haltung oder Tierquälerei angezeigt, werden selbst private Tierhaltungen und Wohnungen überprüft. Den Veterinärbeamten ist ein entsprechendes Betretungsrecht vorbehalten.
Für Tiere besonders gefährliche oder für die Landwirtschaft sehr verlustreiche Tierkrankheiten wie Schweine- und Geflügelpest oder IBR können nur durch übergreifende staatliche Maßnahmen erfolgreich bekämpft werden. Ist die Region seuchenfrei, wird dies vom Veterinäramt weiter überwacht und in Gesundheitszeugnissen garantiert.
Nur so sind der EU- bzw. weltweite Handel mit tierischen Erzeugnissen (Fleisch, Milch, Eier, Leder, Federn u.s.w.) und Lebensmitteln, der ungestörte Reiseverkehr, ev. in Begleitung des Haustieres, und Viehhandel möglich.
Immer wichtiger ist in den letzten Jahren die Zoonosenbekämpfung geworden. Zoonosen sind vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) direkt oder über tierische Produkte übertragbare Krankheiten (z.B. Tollwut, Salmonellen etc.).
Die Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Mitarbeiter der Verwaltung sorgen sich also mit vorbeugenden und eingreifenden Maßnahmen nicht nur um den Tierschutz und die Gesundheit der Tiere im Kreis, sondern auch um die Gesundheit der Menschen, die vor verdorbenen Lebensmitteln bewahrt, vor durch Lebensmittel übertragene Krankheiten und vor Täuschung geschützt werden sollen.
Das Veterinäramt ist Anlaufstelle sämtlicher Verbraucherbeschwerden.
Der gesamte Verkehr mit Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft, sowie sämtlicher Bedarfsgegenstände (Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder mit dem menschlichen Körper direkt in Kontakt kommen können, z.B. Besteck, Kleidung etc.) wird überwacht. Dies bedeutet, dass ca. 4000 Lebensmittelbetriebe im Hohenlohekreis risikoorientiert kontrolliert werden müssen.
Von im Umlauf befindlichen Lebensmitteln, Erzeugnissen und Waren werden regelmäßig Proben genommen und an die staatlichen Untersuchungsämter überstellt, ebenso bei Beschwerden oder bei Ermittlungen zu Erkrankungsfällen.
Zu Lebensmittelbetrieben zählen neben den Erzeugern, handwerkliche Herstellungsbetriebe (z. B. Bäcker, Metzger, Käsereien) aber auch Großküchen, Gaststätten, Imbissbetriebe, Supermärkte, Einzelhandel, Hofläden und Marktstände.
Für die Aufgaben an den Schlachthöfen mit teilweise weltweitem Warenumsatz sind amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten zuständig.
Parkplatz
74635 Kupferzell, Schloßstraße 3
Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden.
Anfahrtsbeschreibung
Anfahrt von Norden über BAB A 81 Würzburg-Heilbronn, Autobahnausfahrt Tauberbischofsheim.
Von dort auf der B 290 nach Bad Mergentheim, dann über B 19 in Richtung Künzelsau. Nach Künzelsau weiter auf der B 19 bis zur Abfahrt Kupferzell (links). Die Schloßstraße biegt in der Ortsmitte rechts ab.
Anfahrt über die BAB A 6 Heilbronn-Nürnberg, Ausfahrt Kupferzell, dann
auf der B 19 bis Abfahrt Kupferzell.
Die Schloßstraße biegt in der Ortsmitte rechts ab.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Landratsamt HohenlohekreisLeistungen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
- Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen