Ausbildungsförderung
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder ihr Studium finanzielle Unterstützung erhalten.
Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Ausbildungsförderung bei Auszubildenden an Schulen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt des Landkreises zuständig, in dem die Eltern der Auszubildenden wohnen.
Für Anträge von Studierenden an Hochschulen oder Fachhochschulen sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), "Aufstiegs-BAFöG"
Teilnehmende an Fortbildungsmaßnahmen (Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen), die auf Fortbildungsabschlüsse zum Meister, Erzieher, Techniker, Fachwirt oder vergleichbare Qualifikationen vorbereiten, können für diese Maßnahme Unterstützung erhalten.
Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt des Landkreises zuständig, in dem der Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller liegt.