Betreuung und Vorsorge
Rechtliche Betreuung
Jeden kann es treffen
Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass Sie in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind und nicht mehr selbst für sich sorgen und entscheiden können.
Der Ehepartner ist nicht automatisch befugt, Rechtsgeschäfte für Sie auszuführen.
Wurde jedoch bereits eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese handeln.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vollmacht vorliegt.
Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Betreuungsanregung (PDF | 123 KB) formlos bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt bzw. beantragt werden. Im Hinweisblatt zur Betreuungsanregung (PDF | 170 KB) stehen weitere Informationen.
Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie im Flyer der Betreuungsbehörde (PDF | 767 KB).
Verfahren
Aufgaben
- Betreuungsgerichtshilfe bei Sachverhaltsaufklärungen und Betreuervorschlägen
- Einzelfallbezogene Aufklärung und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten und Beglaubigung der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten für Bewohner des Landkreises Hohenlohekreis
- Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein des Hohenlohekreises
- Netzwerkarbeit mit allen Kooperationspartnern, die am Betreuungswesen beteiligt sind
- Gewinnung und Beratung von Personen als berufliche rechtliche Betreuerpersonen
- Registrierung von rechtlichen Berufsbetreuern
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Sie können für sich private Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr für sich selbst handeln können. Dabei können Sie festlegen wer, in welchem Umfang und in welcher Form Sie durch eine Vorsorgevollmacht (PDF | 73 KB) oder durch eine Patientenverfügung (PDF | 56 KB) vertreten werden.
Eine Beratung hinsichtlich einer Vorsorgevollmacht können Sie bei der Betreuungsbehörde oder bei unserem Betreuungsverein im Hohenlohekreis erhalten.
Die Unterschriften auf den Vorsorgevollmachten können Sie bei uns in der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Berufliche Betreuung
Wir suchen des Weiteren rechtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Bei Interesse an dieser Tätigkeit im Landkreis Hohenlohekreis übersenden Sie bitte ein Bewerbungsschreiben mit aussagekräftigen Unterlagen und einem Lebenslauf.
Seit dem 1. Januar 2023 ist es notwendig einen Antrag auf Registrierung als rechtliche Berufsbetreuerin oder rechtlichen Berufsbetreuer zu stellen. Soweit die beruflichen Qualifikationen und die persönlichen Voraussetzungen vorhanden sind, werden Sie von uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Informationen zum Antrag auf Registrierung als rechtliche Berufbetreuerin oder rechtlichen Berufsbetreuer erhalten Sie auf Nachfrage.