Bildung und Teilhabe
Bezieher von Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag haben während der Bezugsdauer von Wohngeld/Kindergeldzuschlag für Kinder in ihrem Haushalt Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre).
Zum Bildungs- und Teilhabepaket zählen Leistungen für:
- eintägige Kindergarten- und Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schülerbeförderungskosten
- Persönlicher Schulbedarf
- Lernförderung
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
- Soziale bzw. kulturelle Teilhabe (Mitgliedschaft im Sport-/Musikverein, Freizeiten usw.)
Anträge und Merkblätter finden Sie in der Formularverwaltung.