Jobcenter Hohenlohekreis
Aufgaben
Träger des Jobcenters sind der Hohenlohekreis und die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim. Das Jobcenter Hohenlohekreis sorgt als gemeinsame Einrichtung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II. Das gesetzliche Bürgergeld (ab Januar 2023) sichert all denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dabei zielt das Bürgergeld darauf ab, Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt zu stellen und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen dabei im Vordergrund. Die Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung sind darauf ausgerichtet, Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise zu beenden.
In der folgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick, welche Leistungen der Sozialhilfe Menschen in bestimmten Lebenssituationen zustehen können:
Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nach dem SGB II | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII | Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII | |
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Erwerbsfähige Person ab dem 15. Geburtstag bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (66 + Jahre) | Auf Dauer voll erwerbsgeminderte Person | Person, unter 15 Jahre, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsfähigen Person lebt (z.B. Kind lebt ohne Eltern bei den Großeltern) | |
Teilweise erwerbsgeminderte Person ab dem 15. Geburtstag bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (66 + Jahre) | Person, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderen Leistungserbringer das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchläuft oder im Arbeitsbereich beschäftigt ist | Befristet voll erwerbsgeminderte Person, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsfähigen Person lebt | |
Befristet voll erwerbsgeminderte Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsfähigen Person lebt | Person, die in einem Ausbildungsverhältnis steht, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) erhält | Grundsätzlich erwerbsfähige Person, die sich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhält (z. B. Reha, Entzug, etc.) | |
Person unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsfähigen Person lebt | Person, die die Regelaltersgrenze (66 + Jahre) erreicht hat | ||
Zuständigkeit | Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter. | Die Zuständigkeit liegt beim Sozial- und Versorgungsamt. | Die Zuständigkeit liegt beim Sozial- und Versorgungsamt. |
Weitere Informationen und Ansprechpartner können Sie der Homepage des Jobcenters Hohenlohekreis entnehmen.