Forstliche Förderung
Verschiedene Maßnahmen im Wald können unter bestimmten Vorgaben mit Mitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union bezuschusst werden.
Diese liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Wiederaufforstung, Erstaufforstung, Jungbestandspflege, der Kultursicherung, im Bereich des forstlichen Wegebaus oder der Naturverjüngung.
Umfangreiche Informationen, welche Maßnahmen im Privat- und Kommunalwald in welchem Umfang gefördert werden, sind auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu finden. Hier finden Sie auch die entsprechenden Förderantragsformulare.
Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft
Übersicht Förderpauschalen und Fördersätze
(Achten Sie darauf, dass Sie nur jeweils neu aus dem Internet abgerufene Formulare für Ihre Antragstellung verwenden. Die PDF-Dateien müssen erst auf Ihrem PC gespeichert und dann dort bearbeitet werden (keine handschriftlichen Einträge). Da eine digitale Übermittlung der Anträge an die Bewilligungsstelle bislang noch nicht möglich ist, werden die Anträge in Papierform mit Ihrer Unterschrift vor Beginn der Maßnahme an das Forstamt geschickt.)
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Revierleitung oder ihrem Ansprechpartner oder ihrer Ansprechpartnerin im Forstamt auf. Diese helfen Ihnen gerne weiter.