Führung des Liegenschaftskatasters
Gerade im Internet findet man eine Vielzahl von Karten und Verzeichnissen, die aber alle keine Garantie für ihren Inhalt geben. Das Liegenschaftskataster ist das landesweit einzige flächendeckende amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. In Baden-Württemberg werden Informationen zu allen rund 10 Millionen Flurstücken und ca. 5 Millionen Gebäude geführt.
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit seinen rund 230 Millionen Einträgen ist das umfassendste Verzeichnis dieser Art, mit tagesaktuellen Daten. Eine kontinuierliche Fortführung des Liegenschaftskatasters mit allen Veränderungen von Grund und Boden führt zu einer lückenlosen Dokumentation der Entwicklung aller Flurstücke im Land. Die Qualitätssicherung im Vermessungsamt gewährleistet die Zuverlässigkeit aller Liegenschaftsvermessungen, sowohl aus dem eigenen Haus, als auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Zweck und Inhalt
§ 4 VermG BW
Das Liegenschaftskataster weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften und die Flurstücksentwicklung auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme. Im Liegenschaftskataster werden Informationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften, die Festlegung der Flurstücksgrenzen, öffentlich-rechtliche Festlegungen sowie Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse geführt.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.