Informationen zu Anträgen
Registrierung Tierhalter/in
Die Tierhaltung von Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel, Kameliden, Bienen sowie Aquakulturtiere) ist dem Veterinäramt zu melden.
Durch diese Anmeldung haben wir die Möglichkeit im Falle eines Tierseuchenausbruchs gegebenenfalls betroffene Betriebe zu kontaktieren.
Die Meldung soll vor Beginn der Haltung unter Angabe des Namens, der Anschrift, der Anzahl der im Jahr durchschnittlich gehaltenen Tiere, der Nutzungsart und des Standorts der jeweiligen Tierart erfolgen.
Zur Anmeldung der Tierhaltung ist der jeweilige Tierhalteranträge zu verwenden.
Außerdem besteht eine Kennzeichnungspflicht für Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Die Kennzeichnung erfolgt mit Hilfe von Ohrmarken. Diese werden über den Landesverband Baden-Württemberg (LKV) angefordert.
Weitere Informationen und Hinweise für Tierhalter finden Sie außerdem auf dem Registrierungsanschreiben, das Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zugeschickt wird.
Kontaktaufnahme beim LKV für die Ohrenmarkenbestellung:
tierkennzeichnung@lkvbw.de
Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme
Laut der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV), § 6 Abs. 2, darf ein Jäger Wildschweinen oder Dachsen eine Probe zur Trichinenuntersuchung entnehmen, wenn
- er von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult wurde oder
- er einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch eine andere zuständige Behörde vorlegen kann.
Wenn Sie eine solche Schulung absolviert haben und Ihr Jagdrevier im Hohenlohekreis liegt, können Sie eine Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme bei uns anfordern. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung an einer entsprechenden Schulung zur Trichinenprobeentnahme sowie eine Kopie Ihres gültigen Jagdscheins.
Die Beauftragung ist nur solange gültig, wie Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind.
In diesem Zuge bitten wir Sie auch, den Registrierbogen für Jäger (PDF | 138 KB) auszufüllen. Dieser befindet sich zusammen mit dem Antrag zur Trichinenbeauftragung (PDF | 429 KB) in einem Dokument.
Wildursprungsmarken und -scheine
Bitte beziehen Sie Wildursprungsmarkten und -scheine über Ihren Hegeringleiter.
Schlachtgeflügeluntersuchung
Vor einer Geflügelschlachtung müssen die Tiere einer Schlachttieruntersuchung unterzogen werden. Dies geschieht durch einen amtlichen Tierarzt.
Ihre Schlachtgeflügeluntersuchung können Sie mit Hilfe der Anmeldung zur Schlachtgeflügeluntersuchung (PDF | 33 KB) bei uns anmelden. Dieses füllen Sie aus und schicken es per E-Mail an uns. Gerne dürfen Sie Ihre Schlachtgeflügeluntersuchungen auch telefonisch bei uns anmelden.
Tierschutz-Anzeige
Bei Hinweisen auf Tierschutzverstöße in Nutztierhaltungen, wie auch in privaten Tierhaltungen ist das Veterinäramt berechtigt, diese Tierhaltungen, auch in Privatwohnungen, zu kontrollieren.
Um auf diese Verstöße aufmerksam zu machen, haben Sie die Möglichkeit, solche Tierhaltungen bei uns zu melden.
Hierzu können Sie sich entweder per E-Mail oder telefonisch bei uns melden, um uns über einen Verstoß zu informieren. Wir nehmen den Fall auf und gehen ihm nach.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Standort der Tierhaltung
- Name und Adresse des auffälligen Betriebs oder der auffälligen Person
- Grund der Beschwerde
- Zeitpunkt der Beobachtung
- Tierart und die Anzahl der Tiere
- Zustand der Tiere
Aus Datenschutzgründen werden Sie als Meldender nicht über den Verlauf der Kontrolle informiert. Umgekehrt werden auch Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.