Fachdienst ÖPNV
Aufgaben des Amtes für Mobilität, Fachdienst ÖPNV:
Aktuelles
D-Ticket JugendBW
Ab Januar 2025 steigt der Preis des D-Tickets JugendBW (wie auch beim Deutschland-Ticket) um 9 € pro Monat auf 473 € pro Jahr.
Auch nach der Anpassung bleibt das Ticket damit die günstigste Möglichkeit für junge Menschen in Baden-Württemberg, bundesweit den Nahverkehr zu nutzen.
Weitere Informationen
Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Aufgabenträger sind für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV zuständig. Dies umfasst den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz PBefG) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG).
Der Landkreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Nahverkehrsplan
Die Grundlage für die Entwicklung des Öffentlichen Personenennahverkehrs (ÖPNV) im Hohenlohekreis bildet der Nahverkehrsplan. Nach dem Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG) ist der Hohenlohekreis als Aufgabenträger zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung. Es besteht aber die Möglichkeit, dass kreisangehörige Gemeinden für ihre Stadtverkehre selbst für die Finanzierung des ÖPNV und für die Definition seiner Qualität sorgen. Dies wird im Hohenlohekreis von den Städten Öhringen (StadtBus Linie 54 und 55) und Künzelsau (CityBus und Bergbahn) in Anspruch genommen.
Wichtige Ziele des Landkreises sind insbesondere
- eine an die Nachfrage angepasste, wirtschaftliche Bedienung sowohl in den verdichteten Gebieten als auch in den schwächer besiedelten Räumen
- die Barrierefreiheit des ÖPNV
- eine Erstellung des ÖPNV-Konzeptes als erster Schritt zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans unter Beteiligung der Gemeinden, politischer Vertreter und Bürger.
Der Nahverkehrsplan (PDF | 7,2 MB) steht zum Download bereit.
Schülerbeförderung
Die Schulträger organisieren die Schülerbeförderung, soweit diese nicht in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert ist. Eine reibungslose und kostensparende Schülerbeförderung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulträgern, Schulen, Verkehrsunternehmen und dem Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV und Kostenträger der notwendigen Schülerbeförderungskosten.
Der Landkreis erstattet
- den Schulträgern,
- den Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb Baden-Württembergs besucht wird,
- den Schülerinnen und Schülern der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen
die entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile.
Die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Hohenlohekreises vom 21. November 2022, in Kraft getreten am 1. März 2023, steht zum Download bereit.
Hinweis zur Satzung: Unter dem Begriff "landesweites Jugendticket (LWJT)" ist seit 1. Dezember 2023 der Begriff „Deutschland-Ticket JugendBW“ zu verstehen.
Der Hohenlohekreis hat bei der Schülerbeförderung folgende Aufgaben:
- als Schulträger für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen
- als Kostenerstattungsbehörde nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gegenüber öffentlichen und privaten Schulträgern.
Den Antrag auf Erstattung der Eigenanteile bei drei und mehr eigenanteilspflichtigen Kindern (Drittkindbefreiung) sowie ein entsprechendes Informationsblatt finden Sie unter Formulare.
Freigestellter Schülerverkehr
Für die Organisation der Schülerbeförderung ist in Baden-Württemberg grundsätzlich der Schulträger verantwortlich. Der Schulweg selbst liegt im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten.
Unter freigestelltem Schülerverkehr versteht man die für Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung zum und vom Unterricht mit Kraftfahrzeugen. Ein freigestellter Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schülerin oder für den Schüler keine andere Möglichkeit besteht, zum Unterricht zu kommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine öffentliche Buslinie existiert und aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingerichtet werden kann. Ein freigestellter Schülerverkehr wird außerdem notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Buslinie nicht möglich ist, z. B. wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung einer Schülerin oder eines Schülers besteht.
Regiobuslinien
Das landesweite Grundnetz der Regiobuslinien soll mittelfristig zentrale Orte mindestens stündlich an Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anbinden und Lücken im Schienennetz schließen.
Im Hohenlohekreis bilden die Regiobuslinien folgende Verbindungen:
- Linie 7: Waldenburg – Künzelsau
- Linie 11: Dörzbach – Möckmühl
- Linie 19: Künzelsau – Bad Mergentheim
Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen (z.B. Omnibus, Taxi, Mietwagen) im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Im Gelegenheitsverkehr sind zulässig:
- der Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG)
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (§§ 48, 49 PBefG)
- Ausflugsfahrten mit PKW, Ferienziel-Fahrten mit PKW und Verkehr mit Mietwagen
(§§ 48, 49 PBefG).
Für die Genehmigung der vorgenannten Verkehre sind bestimmte Vorraussetzungen zu erfüllen:
- die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs muss gewährleistet sein
- der Antragsteller oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss persönlich zuverlässig sein
- der Antragsteller oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein (nachzuweisen durch eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer).
Das Amt für Mobilität, Fachdienst ÖPNV, ist zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen eines Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz im Taxen- und Mietwagenverkehr, für Ausflugsfahren mit PKW, im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (KOM)
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft).
Anträge für oben genannte Genehmigungen erhalten Sie beim
Landratsamt Hohenlohekreis
Postanschrift: Allee 17, 74653 Künzelsau
Amt für Mobilität, Fachdienst ÖPNV
07940 18-1501
OEPNV@Hohenlohekreis.de
Beförderung mit Taxen
Preise über die Beförderung mit Taxen im Hohenlohekreis können Sie der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Hohenlohekreis vom 20.06.2022, in Kraft getreten am 01.10.2022, entnehmen. Die Rechtsverordnung steht zum Download bereit.