Brand- und Bevölkerungsschutz
Aufgaben
Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Der Kreisbrandmeister nimmt die Aufsicht über das Feuerwehrwesen im Hohenlohekreises nach Feuerwehrgesetz wahr. Er unterstützt die Gemeindefeuerwehren bei der Erstellung von Alarmplänen und Übungen. Der Kreisbrandmeister berät die Gemeinden hinsichtlich der Ausbildung, Ausstattung und Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren. Im Fachbereich werden die Notfallplanungen für den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geplant und aktualisiert, sowie die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) für den Hohenlohekreis geplant und abgestimmt. Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter leisten fachtechnische Unterstützung der örtlichen Einsatzleiter und übernehmen ggf. Einsätze im Rahmen des Feuerwehr- und Katastrophenschutzgesetzes. Die gesamten Ausbildungen auf Kreisebene werden im Fachbereich koordiniert und abgerechnet. Hier werden zudem Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule und überregional organisiert. Neben der Organisation der Ausbildungen für die Feuerwehren des Hohenlohekreises ist auch die Zusammenarbeit mit allen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, DLRG, THW), der Polizei und der Bundeswehr ein wichtiger Bestandteil des Tätigkeitsfeldes des Kreisbrandmeisters. Zudem unterstützt der Kreisbrandmeister die Gemeinden in der Bedarfsplanung und Ausschreibung in Sachen Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge. Im Fachbereich werden kommunalen Zuschüsse und Bewilligungen für das Feuerwehrwesen nach Verwaltungsvorschrift Zuschüssen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) bearbeitet.
Vorbeugender Brandschutz
Ein sehr großes Aufgabenfeld besteht im Vorbeugenden Brandschutz (VB) nach VwV-Brandschutzprüfung. Hierzu gehören u.a. die Beratung von Architekten, Fachplanern, Bauherren, Firmen und Betreibern sowie den Baufachverständigen der Baurechtsbehörden in Sachen baulicher und anlagentechnischer Brandschutz. Darüber hinaus obliegt dem Fachbereich der gesamte Part der Brandverhütungsschauen in besonderen Objekten (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Alten- und Senioreneinrichtungen). Der Kreisbrandmeister steht auch gerne den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner in Sachen der allgemeinen Gefahrenabwehr und des Brandschutzes zur Verfügung.
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz befasst sich mit allen Belangen des Katastrophen-und Zivilschutzes. So soll gewährleistet werden, dass in Friedenszeiten (Katastrophenschutz) und bewaffneten Konflikten (Zivilschutz) der Bevölkerung der höchstmögliche Schutz zukommt. Naturkatastrophen wie Starkregenereignisse, Hochwasser, Stürme und andere schlimme Ereignisse in den vergangenen Jahren haben gezeigt, wie wichtig es ist, eine organisierte Katastrophenschutzbehörde neben engagierten und leistungsstarken Einsatzkräften wie Feuerwehr, ASB, DRK, DLRG und THW zu haben. In einem Katastrophenfall wirken neben den Freiwilligen Feuerwehren und Sanitätseinheiten alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), des Technischen Hilfswerkes (THW) und die Polizei mit. Damit im Großschadens- oder Katastrophenfall alle Organisationen möglichst gut gerüstet sind, werden neben Planungen auch regelmäßige Schulungen und gemeinsame Übungen durchgeführt. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes werden für Großschadenslagen und den Katastrophenfall besondere Einsatzpläne entwickelt und weitergeführt.
Damit das Zusammenwirken der einzelnen Behörden und Organisationen möglichst reibungslos und effektiv funktioniert, werden zudem Krisenstäbe (Verwaltungs-und Führungsstab) vorgehalten, geschult und auf Krisenereignisse bestmöglich vorbereitet. Zum Bevölkerungsschutz gehören auch die zivil-militärischen Zusammenarbeit mit dem Kreisverbindungskommando (KVK) der Bundeswehr und die Belange der Zivilschutze. Der Bevölkerungsschutz befasst sich zudem mit der Verwaltung, Überprüfung und Bewirtschaftung der bundes- und landeseigenen Bevölkerungsschutzfahrzeuge inkl. Helfer und Ausstattung bei den Feuerwehren und den Sanitätseinheiten. Im Bereich der Wettervorhersage arbeitet der Bevölkerungsschutz mit den Deutschen Wetterdienst (DWD) und der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) zusammen, führt in der Integrierten Leitstelle des Hohenlohekreises die Informationen zusammen und stimmt dort notwendige Schritte zur Gefahrenabwehr mit den Sicherheitsorganen ab und veranlasst die Alarmierung der Einsatzkräfte sowie die Warnung der Bevölkerung.
Downloads und Links
Brandschutz
- Aufschaltbedingungen 2021 (PDF | 630 KB)
- Voraussetzungen und Hinweise zu BMA-Aufschaltungen (PDF | 603 KB)
- Antrag auf Zuteilung einer Objektnummer für Feuerwehrpläne (PDF | 63 KB)
- Hinweise zu Löschwassereinrichtungen (PDF | 295 KB)
- Infoblatt: Verbrennen von Reisig im Wald (PDF | 69 KB)
- Feuerwehrpläne (PDF | 170 KB)
- VwV Feuerwehrflächen (PDF | 99 KB)
- Aufgaben der Feuerwehr bei Hochwasser und Starkregen (PDF | 122 KB)
ZFeuVwV 01.01.2025 - 31.12.2031
- Handreichung für die Antragsstellung (PDF | 677 KB)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendung für das Feuerwehrwesen (PDF | 259 KB)
- Zuwendungsantrag Pauschalbeträge (PDF | 861 KB)
- Zuwendungsantrag Festbetragsfinanzierung (PDF | 1,1 MB)
- Zuwendungsantrag Anteilsfinanzierung (PDF | 870 KB)
- Verwendungsnachweis Festbetragsfinanzierung (DOCX | 29 KB)
- Verwendungsnachweis Anteilsfinanzierung (DOCX | 31 KB)
VwV-Z-Feu 01.01.2018 - 31.12.2024
Bevölkerungsschutz
- Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (PDF | 7,6 MB)
- Informationsblatt Waldbrand! Was tun? (PDF | 552 KB)
- Was tun, wenn Hochwasser droht? (PDF | 2,8 MB)
- Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall (PDF | 6 MB)
Leitende Notarztgruppe des Hohenlohekreises
Was ist eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt?
Die Leitende Notärztin oder der Leitende Notarzt ( Abkürzung „LNÄ/LNA“) ist eine ärztliche Führungskraft bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall. Sie oder er übernimmt eine zentrale Aufgabe beim Massenanfall Verletzter, sowie bei außergewöhnlichen Notfällen und Gefahrenlagen. Sie oder er leitet, koordiniert und überwacht alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort und ist Teil der Sanitätseinsatzleitung. Die Bestellung der LNA/LNÄ erfolgt über den Landrat und im Auftrag des Landratsamts. Die Gruppe der Leitenden Notärztinnen und Notärzte ist in den Bereich Brand- und Bevölkerungsschutz integriert.
Was macht eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt?
- Feststellung und Beurteilung der Lage aus medizinischer Sicht (Lagebeurteilung, Schadenserfassung, Sichtung der Anzahl und Art der Verletzten, Feststellung von Zusatzgefährdungen, Schadensentwicklungen, u. v. m.)
- Feststellung der medizinischen Versorgungs- und Transportprioritäten mit Delegation der medizinischen Aufgaben
- Feststellung der benötigten Transportmittel, sowie Transportziele
- Kommunikation mit verschiedenen Organisationen
- Zusammenarbeit mit dem organisatorischen Leiter als Sanitätseinsatzleitung (SanEL)
- Planung und Begutachtung von Großveranstaltungen und den hierzu erforderlichen Sicherheitskonzepten
Voraussetzung zur Tätigkeit als Leitende Notärztin oder Leitender Notarzt
Empfehlung der Bundesärztekammer zur Qualifikation einer Leitenden Notärztin oder eines Leitenden Notarztes
- Zusatzweiterbildung Notfallmedizin mit langjähriger oder fortbestehender Tätigkeit als Notarzt
- 40 Stunden Qualifikationsseminar zum Leitenden Notarzt
- Mindestens 5-jährige ärztliche Tätigkeit oder Facharztanerkennung in den Gebieten Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin
- Bestellung durch den Landrat nach Zustimmung der LNA-Gruppe
- Wohnsitz im Kreisgebiet
- Über Detailkenntnisse der regionalen Infrastruktur des Rettungs- und Gesundheitswesens verfügen
Weiterführende Informationen
- Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG) - § 10 Mitwirkung von Ärzten
- Rettungsdienstplan 2022 für Baden-Württemberg (PDF | 578 KB) - § 19 Besondere Beteiligte bei Vorliegen eines Großschadensereignisses