Flüchtlingsaufnahme
Zum Aufgabenfeld der Flüchtlingsaufnahme gehört die untere Aufnahmebehörde, die Wohnheimverwaltung und die Flüchtlingssozialarbeit.
Untere Aufnahmebehörde
Wohnheimverwaltung
Die Wohnheimverwaltung befasst sich mit den Aufgaben und Fragen rund um die Unterbringung in den landkreiseigenen Unterkünften und hält die Gebäude durch den Hausmeisterdienst instand. Sie kontrolliert die Einhaltung von Sicherheitsstandards, stellt eine Erstausstattung zur Verfügung und führt Verlegungen durch.