Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz
Aufgaben
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Die Gewerbeaufsicht sorgt für die Umsetzung vor Ort und Berücksichtigung der Vorschriften bei Genehmigungs- und Planverfahren.
Zum Schutz der Umwelt und der Beschäftigten in Industrie- und Gewerbebetrieben kümmert sich der Fachdienst 50.3 um Aufgaben aus folgenden Bereichen:
Umweltschutz
Die Gewerbeaufsicht wird als technische Fachbehörde bei Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren mit umweltrelevanten Themen beteiligt.
Zu den Aufgabenfeldern gehören u. a.
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Anlagensicherheit
- Abwässer aus Industrie und Gewerbe
- Schadensfallbearbeitung, Anordnungen von Maßnahmen zum Gewässer- und Bodenschutz
Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz erteilen die Fachleute der Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, sie überwachen die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlassen verpflichtende Bescheide und verhängen Sanktionen. In Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren nehmen sie Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen.
Zu den Aufgabenfeldern gehören u. a.
- Schutz bestimmter Personengruppen (z. B. Kinder und Jugendliche)
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Gefahrstoffe
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- Gefahrgüter
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