Naturschutz und Bauleitplanung
Aufgaben
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, z. B. hinsichtlich Artenschutz, Landschaftspflege, Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Verfahren im Zusammenhang mit Schutzgebieten nimmt der Fachdienst 50.4 Naturschutz und Bauleitplanung wahr und wirkt bei Verfahren der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden sowie der Landes- und Regionalplanung mit.
Im Fachdienst 50.4 werden folgende Aufgaben bearbeitet:
Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde
Die Ziele und Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde sind die Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft sowie die Sicherung ihrer biologischen Vielfalt. Ihr obliegt die Durchführung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsvorschriften.
Leistungen
Zulassungsverfahren
- Genehmigungen von Auffüllungen und Abgrabungen
- Genehmigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft, die keiner anderen Gestattung bedürfen
- Erlaubnisse und Befreiungen bei Vorhaben in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Naturpark Schwäbisch – Fränkischer Wald, Naturdenkmale)
- Ausnahmen bei gesetzlich geschütztem Streuobst oder gesetzlich geschützten Biotopen
- Artenschutzrechtliche Entscheidungen bei wildlebenden Tier- und Pflanzenarten
Rechtsetzungsverfahren
- Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen
- Aktualisierung oder Änderung von ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen
Ordnungsrechtliche Verfahren bei Verstößen gegen Vorschriften
- Regelungen zum Umweltschaden
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Wiederherstellungsanordnungen
Beteiligungsverfahren
- Mitwirkung bei Planungen und Vorhaben dritter, u.a. Bauleitplanungen, Straßenplanungen, Bauvorhaben, Leitungen
- Verträglichkeitsprüfungen in Natura-2000-Gebieten
- Mitwirkung bei Aufstellung von Natura-2000 Managementplänen, bei Biotopvernetzungs- bzw. Biotopverbundplanungen
- Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten, Abstimmung der Maßnahmen, Mitwirkung bei der Ökokontoführung der Gemeinden nach BauGB und Privaten nach ÖkokontoVO
- Mitwirkung bei Vorprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Überprüfung des Vorkaufsrechts für das Land
Landschaftspflege
- Bearbeitung und Abschluss von Verträgen in der Landschaftspflege
- Beantragung und Auszahlung von Anträgen nach der Landschaftspflegerichtlinie
- Umsetzung Biotopverbund
Sonstige Aufgaben
- Bestellung und Betreuung von ehrenamtlichen Naturschutzkräften
- Aktualisierung der Biotopkartierung, Kontrolle bzw. Abnahme von Biotopen und Ausgleichsmaßnahmen
- Erteilung von Auskünften an jedermann z.B. nach Umweltinformationsgesetz
Im Kompensationsverzeichnis des Hohenlohekreises können Sie genehmigte und umgesetzte Ökomaßnahmen sowie Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen einsehen.