Rückkehrberatungsstelle
Aufgaben
Die Rückkehrberatungsstelle des Landratsamtes Hohenlohekreis ist die zentralisierte Beratungsstelle für die Antragsstellung der Durchführung einer freiwilligen Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland. Diese wird durch entsprechende Förderung des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union unterstützt.
Zielsetzung
Die Rückkehrberatungsstelle des Landrastsamtes Hohenlohekreis verfolgt die folgenden Ziele:
- Stärkung der freiwilligen Ausreise als ausländerrechtlich vorrangige Form der Aufenthaltsbeendigung bei fehlenden oder ungesichertem Aufenthaltsrecht
- Verringerung öffentlicher Soziallasten
- Unterstützung von Maßnahmen zur nachhaltigen freiwilligen Ausreise
Zielgruppe
Drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, die
- kein Aufenthaltsrecht besitzen und deshalb zur Ausreise verpflichtet sind (z. B. bei abgelehntem Asylantrag, unerlaubt eingereiste Personen nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes, andere Inhaberinnen und Inhaber von Duldungen),
- als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
- ein nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen besitzen,
- bedürftig sind; dies wird jedenfalls beim Bezug öffentlicher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe) oder beim Bezug von Wohngeld angenommen; im Einzelfall kann vom Erfordernis der Bedürftigkeit abgesehen werden,
- Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind. Dies gilt auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.