Untere Straßenverkehrsbehörde
Aufgaben als untere Straßenverkehrsbehörde:
- Stellungnahmen zu Planungen und Bauvorhaben
- Anordnung der dauerhaften Beschilderung
- Erlassen von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Antrag bei Baustellen (Den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO finden Sie im HOKis-Geoportal)
- Erlaubnis von Veranstaltungen
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporte
- Erteilung der Erlaubnis/Lizenz zum Betreiben des gewerblichen Güterkraftverkehrs
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
- Errichtung und Durchführung der Vekehrsüberwachung
- Genehmigung von Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") sowie für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis")
Eine Übersicht zu Straßensperrungen hat die Stabstelle GIS erstellt.
Den Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund finden Sie in der Formularverwaltung.