Kommunale Behindertenbeauftragte
Aufgaben
Durch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sind die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verpflichtet eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zu bestellen.
Die Aufgaben ergeben sich aus § 15 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG):
- unabhängig und weisungsungebunden
- Beratung des Landkreises und der Verwaltung in politischen Fragen zu Menschen mit Behinderung und Inklusion
- Funktion einer Ombudsperson für Menschen mit Behinderung
- Sensibilisierungs-, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Beratung und Vermittlung
Um die Bedürfnisse und Belange der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung zu verdeutlichen und ein besseres Verständnis für diese zu schaffen steht die Kommunale Behindertenbeauftragte des Hohenlohekreises Gremien, öffentlichen Trägern und Einrichtungen sowie Einzelpersonen beratend und vermittelnd zur Seite.
Auch bei Beschwerdefällen kann sie neutral und vermittelnd tätig werden.
Vernetzung und Austausch
Das sagt die Behindertenbeauftragte des Hohenlohekreises
„Inklusion lässt sich nicht einfach verordnen. Sie hängt wesentlich auch von den Einstellungen, Erfahrungen und Vorurteilen ab. Es muss in den Köpfen noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit erleben.“ - Barbara Fornefeld, Professorin für Rehabilitationswissenschaft an der Universität Köln -Dazu möchte unsere Kommunale Behindertenbeauftragte, Kim Herdtweck, so viel wie möglich in ihrer Funktion für die Belange von Menschen mit Behinderung im Hohenlohekreis beitragen. Diese Aufgabe ist nur gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern und Verantwortlichen zu meistern.
Bei Fragen, Wünsche und Anregungen oder Informationsauskunft steht die Kommunale Behindertenbeauftragte unter den Kontaktdaten (rechts) gerne zur Verfügung.