Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Ausschreibung des Jahresprogramms 2025

Flächenverbrauch soll weiter reduziert werden

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR hat sich in den vergangenen Jahren als eines der wichtigsten Strukturförderprogramme für den ländlichen Raum bewährt.

Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Hierbei sollen modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen gefördert werden, die zum Klimaschutz und Klimaanpassung dienen. Das ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, die z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt), die Mehrfachnutzung von Gebäuden/innerörtlicher Flächen oder vorhandener Bausubstanz ermöglichen, wenn die Projekte zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne beitragen.

Neben den genannten Maßnahmen werden weiterhin die folgenden bewährten Förderschwerpunkte unterstützt:

Im Bereich Wohnen stehen Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Modernisierungen und die Schließung von Baulücken zur Nachverdichtung im Fokus. Anträge für mehrgeschossige Bauvorhaben werden vorrangig priorisiert. Wie bereits in den Vorjahren werden für diesen Bereich voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neben der Förderung für die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum können auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Bestandsobjekten berücksichtigt werden. Mietwohnungen in Neubauten sind im ELR nicht förderfähig. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.

Bei der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geht es zum Beispiel um den Erhalt von Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, lokalen Handwerkern, Ärzten und Physiotherapeuten. Auch Dorfgaststätten können wie in den vergangenen Jahren als Ort für die Versorgung und als wichtiger gesellschaftlicher Treffpunkt für einen lebendigen Ortskern gefördert werden.

Im Bereich Arbeiten können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen Zuwendungen erhalten. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Multifunktionszentren. Gefördert wird vor allem die „Entflechtung störender Gemengelagen“ wie etwa die Verlagerung von emissionsstarken Betrieben aus dem Ortskern ins nahegelegene Gewerbegebiet. Des Weiteren werden die Erweiterung und Neuansiedelung von Unternehmen unterstützt. Analog zur neuen Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (sog. De-minimis-Verordnung) erfolgt für alle beihilferelevanten Projekte eine Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen auf bis zu 300.000 Euro.

Grundsätzlich werden Neubauten in den Förderschwerpunkten „Wohnen“, „Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“ nur noch gefördert werden, wenn diese mit CO<sub>2</sub>-speichernden Baustoffen errichtet werden.

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen, zur Antragstellung und zur Einreichungsfrist der Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Allgemeine Fragen zum Förderprogramm können an elr@hohenlohekreis.de gerichtet werden. 

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum ELR können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abgerufen werden.

Logo des Förderprogramms Entwicklung im Ländlichen Raum, schwarze Schrift, grüne Zeichen