Forstliche Förderung für Unwetterschäden

Sonderförderprogramm „Wegebau Starkregen 2024“ beginnt

Im Rahmen des Sonderförderprogramms „Wegebau Starkregen 2024“ können ab sofort Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Förderanträge bei der unteren Forstbehörde stellen.

Gefördert werden können Schäden an Waldwegen. Diese müssen mit dem Starkregenereignis Ende Mai/Anfang Juni 2024 im Zusammenhang stehen. Der Schaden muss vor Beginn der Baumaßnahme beim Forstamt angezeigt werden. Dies kann formlos per Telefon oder E-Mail erledigt werden.

Die Förderabwicklung erfolgt gemäß der Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ nach Teil D „Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur“ nach dem Fördergegenstand 7.4 „Wegegrundinstandsetzung nach Schadereignissen und Wegegrundinstandsetzung im Erholungswald“.

Bei Fragen zur Förderung können sich die Antragstellenden beim Forstamt telefonisch unter der 07940 18-1564 oder -1560 oder per E-Mail unter Forstamt@hohenlohekreis.de melden.