Kfz-Zulassung
Über die Online-Terminvereinbarung können Sie sich online einen Termin für die Kfz-Zulassung buchen.
Auch ist es möglich Ihr Fahrzeug online über ikfz abzumelden, wieder zuzulassen, neu zuzulassen oder einen Halterwechsel mitzuteilen.
Zur Online-Außerbetriebsetzung und zur Online-Zulassung und -ummeldung.
Bei der Wunschkennzeichen-Reservierung können Sie sich ihr Wunschkennzeichen reservieren.
Wie lange dauert´s noch? Informieren Sie sich hier über die aktuellen Wartezeiten in der Zulassungsstelle.
Online-Zulassung/Außerbetriebsetzung KfZ
Seit dem 1. Oktober 2019 ist die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut worden. Mit den Online-Diensten können Sie von zu Hause aus, unter iKfz Stufe 4, Ihr Fahrzeug online abmelden, wieder zulassen, eine Neuzulassung vornehmen oder ein Fahrzeug aufgrund Halterwechsel umschreiben.
Leistungen
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief) – wenn kein Herstellerbrief/keine deutsche ZBII ausgestellt wurde:
- Vorführung des Fahrzeuges erforderlich oder FIN-Prüfung einer technischen Prüforganisation/Amtsperson
- Bestätigung Neufahrzeug
- Neuwagenrechnung und Bescheinigung vom Hersteller, Exporteur oder Importeur, dass noch keinerlei Fahrzeugpapiere augestellt wurden und ggf. aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, mit Halterwechsel, das bisher im Hohenlohekreis zugelassen war
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
- Kennzeichenschild(er), bei Kennzeichenwechsel, wenn Fahrzeug noch zugelassen
- Bestätigung Vorbesitzer über Einwilligung der Kennzeichenübernahme
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Zulassung eines gebrauchten noch zugelassenen Fahrzeugs, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
- Kennzeichenschilder
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Halterwechsel von außerhalb des Landkreises bei Kennzeichenbeibehalt
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Bestätigung des Vorbesitzers zur Einwilligung der Kennzeichenübernahme
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den bisherigen Fahrzeughalter
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KfZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 nur bei Kennzeichenwechsel oder Namensänderung
- bisherige Kennzeichenschilder
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
- eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
- ggf. Erbnachweis
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
- eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Erbnachweis
Erneuern der Stempelplakette (auf dem Kennzeichenschild)
Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises
Wohnungswechsel von außerhalb des Landkreises bei Kennzeichenbeibehalt
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer, wenn sich auch die Bankverbindung geändert hat
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei zusätzlicher Namensänderung oder wenn es sich noch um einen "alten" (vor 2006) Fahrzeugbrief handelt
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Wohnungswechsel von außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenwechsel
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischer Änderung
Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
- Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
- bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
Saisonkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
- bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen können nur an folgende Personen vergeben werden:
- Deren Hauptwohnsitz im Hohenlohekreis ist oder
- der Standort des Fahrzeugs nachweislich im Hohenlohekreis und Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist oder
- der Standort des Fahrzeugs im Hohenlohekreis, Antragsteller ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und der Empfangsberechtigte mit Hauptwohnsitz im Hohenlohekreis ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokumente des Antragstellers, des Bevollmächtigten sowie des Empfangsbevollmächtigten
- Bei Bedarf: Erklärung Empfangsbevollmächtigung (PDF | 407 KB)
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr. für Kurzzeit-Kennzeichen
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief), ggf. Kopie
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung, darf nur zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist oder in einem angrenzenden Bezirk gefahren werden. Bei bestandener HU ist eine Fahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.
Ausfuhrkennzeichen für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug
Ausfuhrkennzeichen werden nur an Personen mit Wohnsitz im Hohenlohekreis vergeben. Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen einen Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Hohenlohekreis. Sollte der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten in einem anderen Zulassungsbezirk liegen, ist die dortige Behörde für die Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens zuständig.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokumente des Antragstellers, des Bevollmächtigten sowie des Empfangsbevollmächtigten
- Bei Bedarf: Erklärung Empfangsbevollmächtigung (PDF | 407 KB)
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
- Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
- Vorführung des Fahrzeugs erforderlich oder FIN-Prüfung einer Prüforganisation/Amtsperson
Ausfuhrkennzeichen für ein noch zugelassenes Fahrzeug
Ausfuhrkennzeichen werden nur an Personen mit Wohnsitz im Hohenlohekreis vergeben. Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen einen Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Hohenlohekreis. Sollte der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten in einem anderen Zulassungsbezirk liegen, ist die dortige Behörde für die Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens zuständig.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokumente des Antragstellers, des Bevollmächtigten sowie des Empfangsbevollmächtigten
- Bei Bedarf: Erklärung Empfangsbevollmächtigung (PDF | 407 KB)
- bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
- bisherige Kennzeichenschilder
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung
- Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
- Vorführung des Fahrzeugs erforderlich oder FIN-Prüfung einer Prüforganisation/Amtsperson
Seit dem 01.07.2010 sind Fahrzeuge auch bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens steuerpflichtig. Die Steuerpflicht dauert, solange das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.
Deshalb ist bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Es werden auch ausländische Bankverbindungen aus dem europäischen Ausland anerkannt. Hier wird jedoch die IBAN-Nr. und der BIC benötigt.
Kann keine deutsche oder ausländische (IBAN mit BIC) Bankverbindung angegeben werden, muss der Fahrzeughalter vor Erteilung des Ausfuhrkennzeichens den errechneten Steuerbetrag direkt beim Zollamt in Neu-Kupfer einbezahlen. Über das genauere Vorgehen informieren wir Sie dann bei uns vor Ort.
Fahrzeuge aus dem Ausland
Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neu-, Gebrauchtwagen eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Nehmen Sie darum zunächst telefonischen Kontakt auf. Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist auf jeden Fall die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
Zulassungen auf Minderjährige
Bei der Zulassung auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift auf der Vollmacht im Feld "Unterschrift Fahrzeughalter bzw. Erziehungsberechtigte" erteilen und jeweils eine Kopie des gültigen Personalausweises beilegen. Ggfs. Nachweis über alleiniges Sorgerecht.
- Checkliste: Was Sie zur Zulassung benötigen (PDF | 455 KB)
- Zulassung durch Dritte mit Vollmacht (PDF | 104 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverkehr (PDF | 104 KB)
- Vordruck für die Erklärung eines Empfangsbevollmächtigten/Postempfangsbeauftragten gem. § 75 Abs. 2 FZV (PDF | 407 KB)
Lastschriftmandat zur Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und eine Vollmacht finden Sie in der Formularverwaltung.