Einheitlicher Ansprechpartner
Was ist ein einheitlicher Ansprechpartner?
Der Einheitliche Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW) hat folgenden Status:
Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungsunternehmen (Dienstleistungserbringer) alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer geplanten Tätigkeit notwendig sind.
Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen.
Sichere E-Mail-Zustellung ohne Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners
Als Dienstleistungsunternehmer können Sie sich auch weiterhin direkt – also ohne Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners – an die für das Verfahren jeweils zuständige Behörde wenden. Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Nachrichten / Mitteilungen können Sie über die „Virtuelle Poststelle (VPS)“ auf sicherem Weg verschlüsselte Nachrichten (und Anlagen) an uns senden:
- Wollen Sie Nachrichten / Mitteilungen verschlüsselt senden und erhalten, müssen Sie sich als Benutzer registrieren (-> VPS-Webkomponente).
- Wenn Sie nur verschlüsselt an uns senden wollen, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Sie nutzen dann einfach das Sendeformular. Dort müssen Sie aber eine E-Mail-Adresse für den (unverschlüsselten) Empfang angeben.