Informationen rund um das Virtuelle Bauamt

Seit dem 1. Juli 2024 können bei der Baurechtsbehörde des Hohenlohekreises Anträge digital gestellt und eingereicht werden. Die digitale Bauanträge werden über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) eingereicht und von der Behörde bearbeitet.

Ab dem 1. September 2024 wird die Antragsstellung voraussichtlich ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt möglich sein. Anträge, welche per Post oder E-Mail eingehen,  können nicht bearbeitet werden und werden zurückgewiesen. Mit dem Go-Live des ViBa-BW wurden auch die Online-Prozesse von Service-BW abgeschalten. Eine Verlinkung von Service-BW auf das Virtuelle Bauamt ist jedoch gegeben.

Folgende Online-Anträge können Sie über ViBa-BW stellen:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO

Hinweis

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Für die digitale Antragstellung über das Virtuelle Bauamt wird ein Benutzerkonto (Bund ID für Privatpersonen oder Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser) benötigt. Für die Einrichtung der entsprechenden Konten empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einzuplanen, da der Zugangscode per Post übermittelt wird. Die Konten ermöglichen den Zugang zu einem gesicherten Postfach für die Kommunikation und Zustellung im Genehmigungsverfahren.

Anmeldung Virtuelles Bauamt

Privatperson

Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für Ihre Online-Anträge. Eine Identifizierung kann durch die Online-Ausweis-Funktion in Ihrem Personalausweis erfolgen. Sollte diese Funktion nicht aktiv sein, können Sie diese in Ihrem örtlichen Bürgerbüro aktivieren lassen.

Alternativ können Sie sich über ein ELSTER-Zertifikat anmelden. Sollten Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat für die elektronische Steuererklärung haben, kann dieses verwendet werden.

Weitere Infos finden Sie unter www.Id.Bund.de.

Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist nicht ausreichend, da für die Bauantragsstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist. Ist dies nicht gegeben, kann keine Kommunikation zwischen Bauherr und Behörde stattfinden. Ebenso können Anträge nicht digital zugestellt werden.

Unternehmen

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig. Es empfiehlt sich für die Bauantragstellung eine separate Zertifikatsdatei anzufordern, sodass die Bereiche Steuer und Bauanträge getrennt werden können. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage einplanen sollten.

Weitere Informationen zum „Mein Unternehmenskonto“ (MUK)

Vorgehensweise für die digitale Antragsstellung

1. Anmeldung

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich mit der Online-Antragsstellung zu befassen. Für die Anmeldung im Virtuellen Bauamt empfiehlt es sich genügen Vorlaufzeit (mindestens 14 Tage) einzuplanen.

Prüfen Sie vorab, ob Sie über eine Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat verfügen.

Privatpersonen benötigen hierfür Zugang zu einem BundID-Konto über die Online-Ausweis-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat.

Unternehmen benötigen Zugang zu einem Unternehmenskonto über ein ELSTER-Zertifikat.

Eine Anleitung finden Sie unter dem Punkt "Anleitungen und Hinweise".

Rechnen Sie hierfür mit circa 14 Tagen Vorlauf zu Ihrer Antragstellung, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem Weg versendet wird.

2. Festlegen, wer die Behördenkommunikation übernimmt

Im ViBa ist die Kommunikation mit uns als Baurechtsbehörde nur in einer 1:1-Beziehung vorgesehen.

Das bedeutet, dass für uns im Genehmigungsprozess nur eine Person als alleiniger Kommunikationspartner zur Verfügung steht und nur diese Person unsere Nachrichten sehen und beantworten kann.

Diese Rolle erhält automatisch die Person, die die Funktion „Antrag einreichen“ auslöst und hierdurch mit der Bauantragsstellung beginnt.

Aus diesem Grund sollten sich Entwurfsverfasser und Bauherren zunächst überlegen, wer diese Rolle sinnvollerweise übernehmen soll.

3. Vorbereiten der Unterlagen

Alle Online-Prozesse sind intuitiv bedienbar und speichern Ihre Daten in Echtzeit. Daten oder hochgeladene Dokumente müssen somit nicht gesondert gespeichert werden. Um den Bauantrag vollständig zu stellen und Nachforderungen zu vermeiden, müssen alle Dokumente im Antragsprozess hochgeladen werden.

Wichte Informationen können Sie  im Merkblatt zur Einreichung digitaler Bauvorlagen (PDF | 411 KB) nachlesen.

Eine eindeutige Benennung der Dateien erleichtert die weitere Verarbeitung in der Behörde. Achten Sie ebenso darauf, dass alle Unterlagen als Einzeldateien hochgeladen werden.

4. Einreichen des Antrags

Sobald Sie den Antrag einreichen und er von allen Beteiligten freigezeichnet wurde, können wir auf Ihre Daten zugreifen. Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Abstimmungsschritte notwendig sein, werden wir Sie über das Virtuelle Bauamt kontaktieren.

Anleitungen und Hinweise