Fördermittelberatung
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus unterstützt Unternehmen, Start-ups und Kommunen im Hohenlohekreis bei der Ermittlung geeigneter Förderquellen. Einige Förderprogramme werden im Folgenden vorgestellt. Bitte werfen Sie bezüglich aktueller Aufrufe auch einen Blick auf die Website der W.I.H. GmbH oder informieren Sie sich im Newsletter.
LEADER 2023 bis 2027
LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg zur Förderung innovativer Entwicklungsansätze und Projekte im ländlichen Raum. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung und die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher ländlicher Regionen in Europa. LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Economie Rurale", was so viel bedeutet wie "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".
Die Umsetzung des LEADER-Programms auf regionaler Ebene erfolgt auf Basis von Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) durch sogenannte LEADER-Aktionsgruppen, die sich aus privaten und öffentlichen Akteuren aus der Region zusammensetzen. Im Hohenlohekreis gibt es in der Förderperiode 2023 bis 2027 zwei LEADER-Regionen:
Durch einen Klick auf das entsprechende Bild erhalten Sie weitere Informationen über die Limesregion Hohenlohe-Heilbronn und die LEADER-Region Hohenlohe-Tauber.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen. Mit dem folgenden Erklärfilm erhalten Kommunen, Privatpersonen, Vereine und Unternehmen einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR.
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus berät die potentiellen Projektträger zum ELR und prüft die eingegangenen Anträge in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie den weiteren Beteiligten.
Einen Überblick über die Fördervoraussetzungen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien oder in der nachfolgenden Übersicht.
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa weiter auszubauen. "Spitze auf dem Land!“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und der Kern für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf zukunftsorientieren Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen.
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus berät potentielle Antragsteller und stimmt die Anträge mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ab.
Einen Überblick über die Fördervoraussetzungen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien oder in der nachfolgenden Übersicht: