Mietobergrenzen
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden im Rahmen der Sozialhilfe in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit diese angemessen sind. Unser Informationsblatt zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung für Empfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (PDF | 151 KB) soll Ihnen eine erste Orientierung zu den angemessenen Werten für die Bruttokaltmiete und Heizkosten bieten.
Für weitere Informationen zu den Hilfemöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation und zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozial- und Versorgungsamtes des Landratsamtes Hohenlohekreis gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre eingereichten Unterlagen nicht zurückerhalten. Sie werden nach der Bearbeitung vernichtet. Reichen Sie daher bitte grundsätzlich keine Originalbelege, sondern Kopien ein. Für unsere internen Abläufe ist es sehr hilfreich, wenn Sie die Unterlagen nicht klammern, nicht heften und nicht zusammenkleben. Sie können uns Ihre Unterlagen auch gerne in digitaler Form per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, an das allgemeine Sozialamtspostfach (Sozialamt@Hohenlohekreis.de) oder über das elektronische Behördenpostfach (www.service-bw.de) einreichen.