Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Aufgaben
Alle Tiere die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, unterliegen vor und nach der Schlachtung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten an den Schlachtbetrieben.
Dadurch wird sichergestellt, dass nur das Fleisch gesunder Tiere in die Lebensmittelkette gelangt und die Verbreitung von Zoonosen und Tierkrankheiten vermieden wird.
Auch die Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe werden von uns regelmäßig kontrolliert.
Nicht nur die Überwachung der Schlachthöfe, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe im Hinblick auf eine sichere Lebensmittelkette gehört in den Aufgabenbereich der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, ein wichtiger Punkt ist auch der Tierschutz in den Schlachtbetrieben.
Alle Schritte, vom Transport der Tiere zum Schlachthof über das Abladen, den Zutrieb, das Betäuben und Entbluten der Tiere, werden täglich durch amtliche Tierärzte überwacht.
Informationen für Landwirte Schlachthofbetreiber und Jagdausübungsberechtigte
- Öffnungszeiten und Adressen der Trichinenuntersuchungsstellen (PDF | 243 KB)
- Fleischhygienegebührenverordnung (PDF | 1.1 MB)
- Information zur Lebensmittelkette (Standarderklärung) (PDF | 203 KB)
- Informationen zur mobilen Schlachtung (PDF | 310 KB)
- Antrag zur mobilen Schlachtung (PDF | 650 KB)
- Muster der Veterinärbescheinigung im Fall einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs (PDF | 530 KB)
- Registrierbogen für Jäger bei der Abgabe von Wild und Wildfleisch (PDF | 157 KB)