Lebensmittelüberwachung
Aufgaben
Die Lebensmittelüberwachung überprüft die im Landkreis ansässigen Lebensmittelbetriebe durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen.
Nicht nur der Lebensmitteleinzelhandel, Gaststätten-, und Schankwirtschaften, sondern auch Vereins-, und Straßenfeste, sowie Direktvermarkter werden kontrolliert.
Darüber hinaus werden auch Bedarfsgegenstände (Gegenstände mit Lebensmittel- oder Hautkontakt), Tabakwaren und kosmetische Mittel regelmäßig beprobt.
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Herstellung, zur Abgabe und zum Umgang mit den oben genannten Produkten.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Sollten Sie bei sich, bei Verwandten, Freunden oder Bekannten den Verdacht auf eine lebensmittelbedingte Erkrankung oder den Verdacht von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Gebrauch von kosmetischen Mitteln, Tabakwaren oder Bedarfsgegenständen feststellen, gehen wir gerne Ihrer Beschwerde nach.
Hinweis: Bitte begeben Sie sich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen in ärztliche Behandlung.
Bitte beachten Sie, dass für Lebensmittelbetriebe und auch für die Abgabe von Wild im Rahmen der Tätigkeit als Jäger eine Registrierpflicht (PDF | 157 KB) besteht. Die Registrierung als Lebensmittelbetrieb wird von uns mit den Daten aus der Gewerbeanmeldung vorgenommen.
Merkblätter, Informationen und Leitfäden
- Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung (PDF | 236 KB)
- Merkblätter zu Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Internethandel, Wein und Spirituosen
- Infos zur Direktvermarktung
- Hygieneleitlinie für Direktvermarkter
- Sicher verpflegt in Gemeinschaftseinrichtungen
- kosmetische Mittel
- Leitfaden Vereins- und Straßenfeste
- Lebensmittelhygiene
- Sichere Lebensmittel
- Sichere Lebensmittel Verbraucherportal
- Lebensmittelsicherheit