Asylbewerberleistungen
Aufgaben
Die Asylbewerberleistungsstelle ist für den gesamten Hohenlohekreis zuständig. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), sofern sie hilfsbedürftig sind.
Der Landkreis gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Asylbewerberleistungsstelle leistet auch im Krankheitsfall und genehmigt z. B. Facharztüberweisungen.
Anträge und Formulare finden Sie unter der Formularverwaltung.
Auszahlung der Asylbewerberleistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, für Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Zudem können ergänzende Leistungen bei Krankheit zur akuten Schmerzbehandlung, Schwangerschaft und Geburt und bei sonstigen besonderen Umständen gewährt werden
Weitergehende Informationen
- Sozialamt
- Jobcenter
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Auswärtiges Amt
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme Baden-Württemberg
- UMA - Jugendamt
- Migration und Integration
- Zuständigkeiten und Angebote für Migranten im Hohenlohekreis - Kontaktliste (PDF | 344 KB)
- Diakonie - Kontaktstelle Flucht und Asyl
- Caritas - Flüchtlingsarbeit und Migrationsberatung